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   BVerwG, 05.12.1963 - II C 73.61   

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BVerwG, 05.12.1963 - II C 73.61 (https://dejure.org/1963,1805)
BVerwG, Entscheidung vom 05.12.1963 - II C 73.61 (https://dejure.org/1963,1805)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Dezember 1963 - II C 73.61 (https://dejure.org/1963,1805)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Streit um die Nichtberücksichtigung der vor dem Eintritt des Betroffenen in den Reichsarbeitsdienst liegenden Dienstzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit bei der Gewährung einer Versorgung - Abgrenzung zwischen "Amt" und "Laufbahn" im Sinne des Bundesbeamtengesetzes ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 14.02.1963 - VI C 54.61

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1963 - II C 73.61
    Denn unter "Amt" ist bei Anwendung des § 116 Abs. 1 Nr. 3 BBG nur das übertragene Aufgabengebiet besonderer Fachrichtung (Dienstposten) zu verstehen - nicht das allgemeine Eingangsamt der Laufbahn -, und zwar auch dann, wenn dieses "Amt" dem Bediensteten nicht sogleich bei seiner Berufung in das Dienstverhältnis übertragen worden ist, diese Berufung aber ohne die besonderen Fachkenntnisse nicht erfolgt wäre (vgl. BVerwGE 15, 291 [BVerwG 14.02.1963 - BVerwG VI C 54/61] [294]).

    Der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat sich dieser Ansicht, an der der erkennende Senat festhält, angeschlossen (BVerwGE 15, 291 [BVerwG 14.02.1963 - BVerwG VI C 54/61] [293]).

  • BVerwG, 17.01.1962 - VI C 60.60

    Alleinige Prüfung von Rechtsverstößen gegen Normen des Beamtenrechts i.R.d.

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1963 - II C 73.61
    Das Revisionsgericht ist hieran auch gebunden, soweit das Berufungsgericht das Vorliegen von Laufbahnvorschriften mit Rechtsnormcharakter verneint hat; denn die den Reichsarbeitsdienst betreffenden Laufbahnvorschriften mit Rechtsnormcharakter wären dem irrevisiblen Recht zuzurechnen, weil § 127 Abs. 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes vom 1. Juli 1957 (BGBl. I S. 667) nur Rechtsnormen des Beamten rechts erfaßt (BVerwGE 13, 303 und BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1963 - BVerwG II C 142.60 -), die Angehörigen des Reichsarbeitsdienstes aber nicht in einem Beamtenverhältnis, sondern in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis besonderer Art standen, und weil die den Reichsarbeitsdienst betreffenden Vorschriften nicht als Bundes recht im Sinne des § 137 Abs. 1 VwGO fortgegolten haben (vgl. § 173 VwGO in Verbindung mit § 562 der Zivilprozeßordnung).
  • BVerwG, 16.01.1963 - VI C 10.61

    Versorgung der ehemaligen Berufssoldaten - Berücksichtigung der Rückdatierung des

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1963 - II C 73.61
    Die Darlegungen des Berufungsgerichts zu § 116 a BBG - diese Vorschrift geht als Spezialvorschrift § 116 Abs. 1 Nr. 3 BBG vor (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Januar 1963 - BVerwG VI C 10.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 116 Nr. 3]) - halten allerdings der rechtlichen Prüfung stand.
  • BVerwG, 17.01.1961 - II C 29.60

    Festsetzung der Versorgungsbezüge für frühere Berufssoldaten - Berechnung der

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1963 - II C 73.61
    Der Senat hat schon in seinem Urteil vom 17. Januar 1961 - BVerwG II C 29.60 - [Buchholz BVerwG 232, § 116 BBG Nr. 1] ausgeführt, es sei in den Fällen, in denen es an Laufbahn- und Prüfungsvorschriften fehlte oder diese Vorschriften besondere Fachkenntnisse nicht vorschrieben, stets weiterhin zu prüfen, ob aus anderen Gründen - tatsächlich - für die Besetzung des übertragenen "Amtes" besondere Fachkenntnisse der in § 116 Abs. 1 Nr. 3 BBG angeführten Art gefordert wurden.
  • BVerwG, 23.07.1963 - II C 142.60

    Neufestsetzung von Versorgungsbezügen nach § 64 des Gesetzes zur Regelung der

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1963 - II C 73.61
    Das Revisionsgericht ist hieran auch gebunden, soweit das Berufungsgericht das Vorliegen von Laufbahnvorschriften mit Rechtsnormcharakter verneint hat; denn die den Reichsarbeitsdienst betreffenden Laufbahnvorschriften mit Rechtsnormcharakter wären dem irrevisiblen Recht zuzurechnen, weil § 127 Abs. 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes vom 1. Juli 1957 (BGBl. I S. 667) nur Rechtsnormen des Beamten rechts erfaßt (BVerwGE 13, 303 und BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1963 - BVerwG II C 142.60 -), die Angehörigen des Reichsarbeitsdienstes aber nicht in einem Beamtenverhältnis, sondern in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis besonderer Art standen, und weil die den Reichsarbeitsdienst betreffenden Vorschriften nicht als Bundes recht im Sinne des § 137 Abs. 1 VwGO fortgegolten haben (vgl. § 173 VwGO in Verbindung mit § 562 der Zivilprozeßordnung).
  • BVerwG, 01.04.1963 - I C 177.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1963 - II C 73.61
    Auslegung, die das Berufungsgericht § 116 a BBG gegeben hat, für das angefochtene Urteil erheblich gewesen wäre (ebenso BVerwG, Beschluß vom 1. April 1963 - BVerwG I C 177.59 -).
  • BVerwG, 26.05.1966 - II C 43.63

    Rückverweisung zur Verhandlung und Entscheidung - Wahrnehmung des Amtes eines

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht schon wiederholt ausgeführt (vgl. BVerwGE 15, 291 [294];Urteil vom 5. Dezember 1963 - BVerwG II C 73.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 116 BBG Nr. 6 S. 27, 28];Urteil vom 16. September 1965 - BVerwG II C 64.63 - [a.a.O.]).
  • BVerwG, 30.10.1975 - II C 42.73

    Versorgungsleistungen eines Beamten

    Auf die Revision des: Klägers hat das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 5. Dezember 1963 - BVerwG II C 73.61 - das Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 9. März.
  • BVerwG, 04.09.1969 - II C 122.67

    Rechte von amtsverdrängten Beamten - Anrechnung der Vordienstzeiten auf die

    Auf die Revision des Klägers hat das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 5. Dezember 1963 - BVerwG II C 73.61 - das Urteil des Oberverwaltungsgerichts aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Entscheidung in die Vorinstanz zurückverwiesen, im wesentlichen mit der Begründung, das Berufungsgericht habe zwar nicht die Vorschrift des § 116 a BBG, wohl aber die des § 116 Abs. 1 Nr. 3 BBG unrichtig angewendet.
  • BVerwG, 19.09.1969 - VI C 104.65

    Ruhegehaltsfähige Dienstzeiten eines Beamten - Festsetzung eines

    Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Vorschrift in ständiger Rechtsprechung dahin ausgelegt, daß unter "Amt" nicht das statusrechtliche Amt, insbesondere nicht das allgemeine Eingangsamt der Laufbahn, sondern ein dem Beamten (Berufsoffizier) übertragenes Aufgabengebiet besonderer Fachrichtung (Amt im funktionellen Sinn, Dienstposten) zu verstehen ist und daß von einer notwendigen Voraussetzung für die Wahrnehmung dieses Amtes nicht gesprochen werden kann, wenn die besonderen Fachkenntnisse hierfür lediglich förderlich waren (vgl. außer BVerwGE 15, 291 [294 f.] und 24, 133 [136 f.] auch Urteile vom 16. Januar 1963 - BVerwG VI C 10.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 116 BBG Nr. 3], vom 5. Dezember 1963 - BVerwG II C 73.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 116 BBG Nr. 6, = RiA 1964, 229], vom 16. September 1965 - BVerwG II C 64.63 - [Buchholz BVerwG 232, § 115 BBG Nr. 21 = DÖD 1965, 232] und vom 20. Oktober 1967 - BVerwG VI C 36.65 -).
  • BVerwG, 20.10.1967 - VI C 36.65

    Erforderlichkeit des Besitzes besonderer Fachkenntnisse für die Wahrnehmung eines

    Der Verwaltungsgerichtshof ist im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ohne Rechtsirrtum davon ausgegangen, daß nicht nur die in Laufbahn- und Prüfungsvorschriften geforderten besonderen Fachkenntnisse die "notwendige Voraussetzung" für die Wahrnehmung eines Amtes bilden können, sondern daß in Ermangelung solcher Vorschriften stets weiterhin zu prüfen ist, ob aus anderen Gründen - tatsächlich - für die Besetzung des übertragenen Amtes besondere Fachkenntnisse der in § 116 Abs. 1 Nr. 3 BBG angeführten Art verlangt wurden (vgl. hierzu außer den Nachweisen im Berufungsurteil auch noch die Urteile vom 5. Dezember 1963 - BVerwG II C 73.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 116 BBG Nr. 6 = RiA 1964 S. 229] und vom 16. September 1965 - BVerwG II C 64.63 - [Buchholz BVerwG 232, § 115 BBG Nr. 21 = ZBR 1966 S. 90]).
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